Die Satzung ist der Gesellschaftsvertrag der Genossenschaft. Der frühere Begriff "Statut" wurde mit der GenG-Novelle 2006 durch die moderne Bezeichnung "Satzung" ersetzt. Mit ihrer Feststellung verfolgen die Gründungsmitglieder das Ziel, die Genossenschaft zu errichten. Insoweit hat die Satzung den Charakter eines schuldrechtlichen Vertrags. Die Satzung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Genossenschaft und den Mitgliedern (vgl. § 18) und hat auch für künftig beitretende Mitglieder sowie für Gläubiger Geltung. Insoweit handelt es sich um einen körperschaftlichen Organisationsvertrag. Mit Entstehung der Genossenschaft löst sich die Satzung völlig von der Person der Gründer. Sie erlangt ein unabhängiges rechtliches Eigenleben und wird zur körperschaftlichen Verfassung der Genossenschaft; der Satzung kommt die Funktion objektiven Rechts zu.
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