Wettbewerbsrechtliche Vorschriften finden sich in verschiedenen Gesetzen, so insbesondere in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Darüber hinaus ist das EG-Kartellrecht in Art. 101, 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Das UWG enthält keine speziell für Genossenschaften bedeutsame Bestimmungen. Die generellen wettbewerbsrechtlichen Regelungen gelten für alle im Markt tätigen Unternehmen und werden daher im Folgenden nicht näher betrachtet. Etwas anderes gilt für das GWB, das in mehrfacher Hinsicht nicht nur die Tätigkeit, sondern auch Zweck und Ziel (Förderungsauftrag) der Genossenschaften berühren kann. Zudem enthält es Sondervorschriften, die für Genossenschaften bedeutsam sind. Gleiches gilt für die kartellrechtlichen Regelungen des AEUV.
Lieferung: 02/25Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.