Genossenschafts-
Handbuch
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Das Genossenschafts-Handbuch

Immer eine Antwort parat

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Günstige Bürolizenz

für bis zu 3 Nutzer
Jetzt anfragen per Mail
oder (030) 25 00 85-150

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Titel (14)

… nach Inhalt

  • Kommentare (194)
  • Sonstiges (23)
  • Autorenvorschriften (5)

… nach Jahr

  • 2026 (21)
  • 2025 (35)
  • 2024 (10)
  • 2023 (10)
  • 2022 (27)
  • 2021 (13)
  • 2020 (106)

… nach Dokumententyp

  • Kommentare (194)
  • Sonstige (20)
  • Gesetze (5)
  • Verzeichnisse (3)
Alle Filter entfernen

Genossenschafts-Handbuch

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

222 Treffer, Seite 2 von 23, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 80 Auflösung durch das Gericht


    Lieferung: 02/26
    …GenG – Kommentierung 3200 § 80 § 80 Auflösung durch das Gericht (1) Hat die Genossenschaft weniger als drei Mitglieder, hat das Registergericht auf… …Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen sechs Monaten erfolgt, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands die Auflösung der Genossenschaft… …Genossenschaft zuzustellen. Gegen den Beschluss steht der Genossenschaft die sofortige Beschwerde nach der Zivilprozessordnung zu. Mit der Rechtskraft des… …Beschlusses ist die Genossenschaft aufgelöst. Inhaltsübersicht Rz I. Gerichtliche Auflösung 1–6 1. Unterschreiten der gesetzlichen Mindestmitgliederzahl 1–2 2… …Auflösungsbeschlusses 9–10 I. Gerichtliche Auflösung 1. Unterschreiten der gesetzlichen Mindestmitgliederzahl Nach § 4 muss die Genossenschaft mindestens drei Mitglieder… …, kann das Registergericht die Genossenschaft durch Beschluss auflösen, wenn – die Auflösung durch den Vorstand beantragt wird (Rn. 3 ff.) oder – von Amts… …wegen, wenn der Antrag nicht binnen sechs Monaten erfolgt (Rn. 6 ff.). Bei der Unterschreitung der Mindestmitgliederzahl erlischt die Genossenschaft nicht… …kraft Gesetzes. Es bedarf eines Auflösungsbeschlusses des Registergerichts. 1 Entfallen sämtliche Mitglieder, erlischt die Genossenschaft automatisch… …der Genossenschaft übernimmt. 3 Die Verteilung des nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibenden Restvermögens hat nach den Satzungsregelungen zu… …erfolgen. Ist dies nicht möglich, fällt das Vermögen an die Gemeinde, in der die Genossenschaft ihren Sitz hatte (vgl. § 92). 1 Beuthien-Wolff, § 80 Rn. 1…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 81a Auflösung bei Insolvenz


    Lieferung: 02/26
    …GenG – Kommentierung 3200 § 81a § 81a Auflösung bei Insolvenz Die Genossenschaft wird aufgelöst 1. mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die… …zwei Auflösungsgründe, die an die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft anknüpfen. In beiden Fällen erlischt die Genossenschaft kraft Gesetzes. Es… …Genossenschaft aufgelöst wird und beantwortet die Frage, was passiert, wenn die Insolvenzeröffnung abgelehnt wird. In beiden Fällen des § 81a kann ein… …394 FamFG, der die Löschung einer Genossenschaft wegen Vermögenslosigkeit regelt. Durch die Löschung wegen Vermögenslosigkeit wird ebenfalls bezweckt… …4 5 6 3200 § 81a GenG – Kommentierung II. Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse § 81a Nr. 1 bestimmt, dass eine Genossenschaft automatisch… …vor, wenn zunächst über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und später gemäß § 207 InsO eine Einstellung mangels Masse… …erfolgt. Denn die Auflösung der Genossenschaft erfolgt bereits nach § 101 mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Durch dessen spätere Einstellung wird… …Vermögen der Genossenschaft voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt nur dann, wenn ein… …ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird (vgl. § 26 Abs. 1 S. 2 InsO). Erst mit der Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses wird die Genossenschaft aufgelöst… …Ablehnungsbeschluss steht dem Antragsteller (z. B. dem Gläubiger oder der Genossenschaft) die sofortige Beschwerde zu (vgl. § 34 Abs. 1 InsO). Für das…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 82 Eintragung der Auflösung


    Lieferung: 02/26
    …GenG – Kommentierung 3200 § 82 § 82 Eintragung der Auflösung (1) Die Auflösung der Genossenschaft ist von dem Gericht unverzüglich in das… …Genossenschaftsregister einzutragen. (2) Sie muss von den Liquidatoren durch die für die Bekanntmachungen der Genossenschaft bestimmten Blätter bekanntgemacht werden. Durch… …die Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger aufzufordern, sich bei der Genossenschaft zu melden. (3) Im Fall der Löschung der Genossenschaft wegen… …Auflösung der Genossenschaft unverzüglich in das Genossenschaftsregister einzutragen (vgl. § 20 GenRegV). Die Eintragung erfolgt – in den Fällen der… …verfügt hat (§ 20 Abs 1 Nr. 2 Buchst. b GenRegV), – im Falle der Löschung der Genossenschaft wegen Vermögenslosigkeit (§ 81a Nr. 2) durch Mitteilung der… …Abs 1 Nr. 2 Buchst. c GenRegV). Das Registergericht prüft von Amts wegen, ob die Genossenschaft tatsächlich aufgelöst wurde. 1 Bei der Auflösung gemäß §… …Auflösung der Genossenschaft einem Dritten nicht entgegengehalten werden, wenn sie nicht im Genossenschaftsregister eingetragen ist, es sei denn, dass dem… …(Auflösungsverfahren, Insolvenzantragsverfahren) anfallende Verfahrensgebühr deckt auch die Eintragung ab. Für die spätere Eintragung des Erlöschens der Genossenschaft… …werden keine Gebühren erhoben (vgl. Teil 3, Vorbemerkungen 3 Abs. 4 HRegGebV). Zur Auflösung der Genossenschaft aufgrund der Eröffnung des… …Blättern der Genossenschaft (vgl. § 6 Nr. 5) bekannt zu machen. 4 Die Pflicht zur Bekanntmachung gilt für alle Genossenschaften unabhängig von ihrer Größe. 5…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 98 Eröffnung des Insolvenzverfahrens


    Lieferung: 02/26
    …§ 19 Abs. 1 der Insolvenzordnung ist bei einer Genossenschaft die Überschuldung nur dann Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn 1. die… …, 2. die Mitglieder keine Nachschüsse zu leisten haben oder 3. die Genossenschaft aufgelöst ist. Inhaltsübersicht Rz I. Allgemeines 1 II… …sprachlich angepasst worden. Die Genossenschaft ist wie jede juristische Person insolvenzfähig (§ 11 Abs. 1 InsO). Für Insolvenzantrag, Eröffnung und… …Genossenschaft zugeschnittene Bestimmungen, welche die allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung abändern bzw. ergänzen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf… …nur die genossenschaftsspezifischen Besonderheiten des Insolvenzverfahrens erläutert. 3 4 II. Insolvenzfähigkeit 2 Die Genossenschaft ist ab ihrer… …Eintragung ins Genossenschaftsregister insolvenzfähig. Über das Vermögen der Genossenschaft kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden (vgl. § 11 Abs. 1 InsO)… …. Auch die Genossenschaft in Liquidation ist insolvenzfähig. Die Insolvenzfähigkeit endet mit der Beendigung der Vermögensverteilung. 2 Unerheblich ist… …Nachtragsabwicklung gegeben sind. 4 Dies gilt selbst dann, wenn die Genossenschaft bereits im Genossenschaftsregister gelöscht wurde. 5 Wurde eine Genossenschaft gemäß… …herausstellt, dass noch Vermögen vorhanden ist. 6 Auch eine gemäß §§ 94 ff. für nichtig erklärte Genossenschaft ist selbst nach Eintragung der Nichtigkeit im… …Genossenschaft mit deren Erlöschen. Insolvenzfähig ist dann nur noch die übernehmende Genossenschaft mit ihrem gesamten Vermögen. 8 Die für das Insolvenzverfahren…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 101 Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens


    Lieferung: 02/26
    …Genossenschaft aufgelöst. Rz I. Allgemeines 1–3 1. Auflösung der Genossenschaft 1 2. Wirkung der Auflösung 2–3 II. Insolvenzverwalter 4–10 1. Allgemeines 4 2… …. Rechtsstellung 5–6 3. Aufgaben des Insolvenzverwalters 7–10 III. Organe der Genossenschaft 11–27 1. Fortbestand der Organe 11 2. Vorstand 12–17 a) Organstellung 12… …. 16: Göcke/Greubel, Herabsetzung der Vorstandsvergütung in der Insolvenz, ZIP 2009, 2086 I. Allgemeines 1. Auflösung der Genossenschaft Mit Eröffnung… …des Insolvenzverfahrens wird die Genossenschaft aufgelöst. Dies entspricht den Regelungen bei den sonstigen Gesellschaften (vgl. § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG… …Genossenschaft nicht schon zuvor aus anderem Grund gemäß §§ 78 ff. aufgelöst war. Die Auflösung wird mit dem Eröffnungsbeschluss wirksam. Der Eröffnungsbeschluss… …Abs. 2 InsO aufgehoben wird, entfällt die Auflösung der Genossenschaft rückwirkend. 3 Insoweit wird davon gesprochen, dass die Auflösung bis zur… …gemäß § 34 Abs. 3 S. 2 InsO wirksam. 5 2 3 2. Wirkung der Auflösung Die Auflösung hat nicht den Untergang der Genossenschaft als juristische Person zur… …Folge. Durch die Auslösung wird die bis dahin werbende Genossenschaft zu Abwicklungsgenossenschaft allerdings ohne endgültig auf Zerschlagung festgelegt… …zu sein. 6 Die Abwicklung erfolgt nicht nach den für die Liquidation einer Genossenschaft geltenden Vorschriften der §§ 78 ff., sondern nach den… …speziellen Vorschriften der Insolvenzordnung. 7 Dabei muss es nicht notwendigerweise zu einer Vollabwicklung der Genossenschaft durch Zerschlagung des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetze

    Handelsgesetzbuch


    Lieferung: 02/26
    …ist. (2) 1 Ist das Kreditinstitut eine Genossenschaft oder ein rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein, so ist die Prüfung abweichend von § 319 Abs. 1… …Wochen nach deren Beginn. 5 Ist das Mutterunternehmen eine Genossenschaft, so ist der Prüfungsverband, dem die Genossenschaft angehört, unter den… …3 des Genossenschaftsgesetzes bleiben unberührt. 4 § 324 Absatz 3 Satz 1 ist nicht anwendbar auf Kreditinstitute in der Rechtsform der Genossenschaft…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetze

    Satzung BVR Institutssicherung GmbH


    Lieferung: 02/26
    …Genossenschaft betrieben werden, sind verpflichtet, a) der Gesellschaft und dem Prüfungsverband, dem sie angehören, rechtzeitig anzuzeigen, welchen Abschlussprüfer…
  • Dokumententyp - Sonstige

    Allgemeine Auftragsbedingungen


    Lieferung: 02/26
    …Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Verband und der Genossenschaft herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen… …Rechtslage nach Abgabe der abschließenden Äußerung des Verbandes, so ist er nicht verpflichtet, die Genossenschaft auf Änderungen oder sich daraus ergebende… …Folgerungen hinzuweisen. 3 Mitwirkungspflichten (1) Der Vorstand der Genossenschaft bzw. der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Verband alle für die… …die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Verbandes bekannt werden. Die Genossenschaft bzw… …. der Auftraggeber wird dem Verband geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Verbandes hat der Vorstand der Genossenschaft bzw. der… …zu bestätigen. 4 Sicherung der Unabhängigkeit (1) Die Genossenschaft bzw. der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der… …Endfassung – durch die Genossenschaft bzw. den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Einwilligung des Verbandes, es sei denn, die… …Genossenschaft bzw. der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Die Verwendung… …von Prüfungsergebnissen oder Stellungnahmen zu Werbezwecken ist unzulässig. 7 Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat die Genossenschaft bzw. der… …der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn ein solcher vorliegt. Die Genossenschaft bzw. der Auftraggeber kann…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 45 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit


    Lieferung: 01/26
    …. Inhaltsübersicht Rz I. Allgemeines 1 II. Einberufungsverlangen (§ 45 Abs. 1) 2–19 1. Antragsberechtigte Minderheit 3–6 2. Genossenschaft mit Vertreterversammlung 7–9… …3. Form des Antrags 10–15 4. Verfahren der Genossenschaft 16–19 III. Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung (Abs. 2) 20–23 IV. Einberufung der… …obersten Organ, im Falle der Genossenschaft der General-/Vertreterversammlung vorzutragen und eine Diskussion und Beschlussfassung herbeizuführen. 1 Diesem… …werden. Das Minderheitenrecht der Mitglieder besteht unabhängig davon, ob die Genossenschaft eine General- oder Vertreterversammlung hat. Die Mitglieder… …Einberufung durch das zuständige Organ verlangen. Wird dem Verlangen der Minderheit seitens der Genossenschaft nicht nachgekommen, kann das Gericht auf Antrag… …der General-/Vertreterversammlung durch das zuständige Organ verlangen. Das Antragsrecht gilt auch bei einer Genossenschaft in Liquidation oder nach… …. Gemäß § 60 Abs. 1 kann der Prüfungsverband eine außerordentliche General-/Vertreterversammlung der Genossenschaft auf deren Kosten einberufen, wenn er die… …Genossenschaft nicht gerecht wird. Es verbleibt daher bei der Gesetzesregelung, dass die Satzung eine geringere Zahl als ein Zehntel festgelegt kann. Die Satzung… …einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Mitgliederliste, um Name und Anschrift der Mitglieder feststellen zu können. Die Genossenschaft ist in diesem Fall… …darauf, dass sie die Genossenschaft bei der Sammlung von Unterschriften für das Einberufungsverlangen unterstützt. Dies verlangt die genossenschaftliche…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 48 Zuständigkeit der Generalversammlung


    Lieferung: 01/26
    …Bericht des Aufsichtsrats sollen mindestens eine Woche vor der Versammlung in dem Geschäftsraum der Genossenschaft oder an einer anderen durch den Vorstand… …bekanntzumachenden geeigneten Stelle zur Einsichtnahme der Mitglieder ausgelegt, auf der Internetseite der Genossenschaft zugänglich gemacht oder ihnen sonst zur… …Internetseite der Genossenschaft zugänglich gemacht werden können. Die Regelung in § 48 Abs. 3 S. 2, wonach jedes Mitglied berechtigt ist, auf seine Kosten eine… …Jahresabschlusses ist. In der Literatur wird daher vertreten, dass der Feststellungsbeschluss der General-/Vertreterversammlung einer Genossenschaft, die die… …der General-/Vertreterversammlung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft oder an einer anderen durch den Vorstand bekannt zu machenden geeigneten… …Unterlagen auch auf der Internetseite der Genossenschaft zugänglich gemacht werden können. Die Unterlagen sind vollständig auszulegen. Die Auslegung oder… …Zugänglichmachung einer Kurzfassung reicht nicht. 29 Bei der Auslegung der genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Genossenschaft oder an einer anderen… …Genossenschaft zugänglich gemacht, genügt es, dass der Zugang für die Mitglieder nur mittels der ihnen zugeteilten Codes (Passwort) und/oder PINs möglich ist. Im… …Mitglieder keine Recht darauf haben, die Geschäftsunterlagen der Genossenschaft einzusehen, sollen sie sich zumindest vor der Feststellung des… …Jahresabschlusses anhand der auszulegenden Unterlagen ein Bild über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft machen können. 34 Das Recht auf Einsicht oder…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Kreditwesengesetz        INTERNE REVISIONdigital        Die steuerliche Betriebsprüfung        Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück